SevincAnwaltskanzlei · KölnTREN
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Öffentliches Recht in Köln

Gegen Entscheidungen von Behörden können Sie sich wehren. Wir prüfen den Bescheid, legen Widerspruch ein und klagen, wenn nötig, vor dem Verwaltungsgericht.

Typische Anliegen

  • Prüfung von Bescheiden
  • Widerspruchsverfahren
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Auseinandersetzungen mit Behörden

Wichtig: Die Widerspruchs- oder Klagefrist steht im Bescheid und beträgt häufig nur einen Monat. Handeln Sie deshalb früh.

Gut zu wissen

  • Ignorieren Sie einen Bescheid nicht: Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe, auch wenn Sie ihn nicht verstehen.
  • Beantragen Sie bei Bedarf Akteneinsicht bei der Behörde, um zu sehen, worauf sich der Bescheid stützt.
  • In Nordrhein-Westfalen ist das Widerspruchsverfahren in zahlreichen Bereichen abgeschafft. Dann ist direkt die Klage möglich. Wir prüfen, welcher Weg offensteht.

Zuständige Stellen: Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht Köln, die nächste Instanz das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Widerspruch und Klage?

Der Widerspruch richtet sich zunächst an die Behörde selbst. Die Klage geht zum Verwaltungsgericht. Welcher Weg offen ist, hängt vom Bescheid ab.

Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?

Das hängt von der Behörde und vom Einzelfall ab. Eine pauschale Dauer können wir nicht nennen.

Hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung?

In vielen Fällen ja (§ 80 VwGO). Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet. Das prüfen wir im Einzelfall.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.