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Strafrecht in Köln

Wer als Beschuldigter in ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gerät, sollte früh anwaltlichen Rat einholen. Wir verteidigen Sie von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

Typische Anliegen

  • Vorladung oder Anhörung als Beschuldigter
  • Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Strafbefehl und Einspruch
  • Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht

Wichtig: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.

Gut zu wissen

  • Akteneinsicht: Ein Verteidiger kann in der Regel Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Erst danach lässt sich die Verteidigung sinnvoll planen.
  • Sprechen Sie mit Zeugen oder anderen Beteiligten nicht über den Vorwurf. Das kann später falsch gedeutet werden.
  • Löschen Sie keine Nachrichten, Fotos oder Unterlagen. Sie können für die Verteidigung wichtig sein.

Zuständige Stellen: Je nach Vorwurf und Tatort sind das Amtsgericht Köln oder das Landgericht Köln zuständig; die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft.

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Häufige Fragen

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung bekomme?

Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Beschuldigte in der Regel nicht erscheinen und keine Angaben machen. Lassen Sie den Brief vorab von einem Anwalt prüfen.

Muss ich einen Anwalt nehmen, wenn ich nur Zeuge bin?

Als Zeuge sind Sie in der Regel zur Aussage verpflichtet. In bestimmten Fällen dürfen Sie die Auskunft verweigern, zum Beispiel wenn Sie sich selbst belasten würden. Lassen Sie sich im Zweifel vorab beraten.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig.

Wann sollte ich mich melden?

So früh wie möglich, am besten vor Ihrer ersten Aussage. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr Möglichkeiten bestehen.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.