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Asylrecht in Köln

Im Asylverfahren entscheiden Anhörung und Fristen oft über alles. Wir begleiten Sie vom Asylantrag über die Anhörung beim BAMF bis zum Klage- und Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht – auf Deutsch und Türkisch.

Typische Anliegen

  • Asylantrag und Anhörung beim BAMF
  • Ablehnung des Asylantrags: Klage und Eilantrag
  • Dublin-Verfahren (Zuständigkeit eines anderen EU-Staates)
  • Folgeantrag und Zweitantrag
  • Schutzstatus: Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote
  • Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus

Wichtig: Bescheide des BAMF enthalten sehr kurze Fristen, oft nur eine oder zwei Wochen. Lassen Sie den Bescheid nicht liegen und kommen Sie möglichst sofort mit dem Umschlag zu uns.

Gut zu wissen

  • Bereiten Sie die Anhörung sorgfältig vor: Fluchtgründe, Daten, Orte und Beweise. Unstimmigkeiten oder Lücken können später gegen Sie verwendet werden.
  • Lassen Sie sich das Anhörungsprotokoll rückübersetzen und melden Sie Fehler oder Missverständnisse sofort.
  • Beachten Sie Ihre Post. Ein Bescheid gilt unter Umständen auch dann als zugestellt, wenn Sie ihn nicht gelesen haben. Fristen laufen trotzdem.

Zuständige Stellen: Klagen und Eilanträge gegen Bescheide des BAMF gehen an das zuständige Verwaltungsgericht, je nach Wohnort bzw. Unterkunft.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Ablehnung zu klagen?

Meist zwei Wochen ab Zustellung. Bei „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ nur eine Woche, zusätzlich ist dann ein Eilantrag nötig. Die genaue Frist steht im Bescheid.

Wie wichtig ist die Anhörung beim BAMF?

Sehr wichtig. Ihre Schilderung der Fluchtgründe bildet meist die Grundlage der Entscheidung. Bereiten Sie sich vor, schildern Sie Erlebtes vollständig und nachvollziehbar und lassen Sie sich vorab beraten.

Was ist ein Dublin-Bescheid?

Mit einem Dublin-Bescheid prüft das BAMF Ihren Antrag nicht inhaltlich, weil ein anderer EU-Staat zuständig sein soll. Dagegen gibt es nur sehr kurze Fristen, oft eine Woche für den Eilantrag. Reagieren Sie sofort.

Kann ich nach einer Ablehnung noch einen neuen Antrag stellen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Folgeantrag möglich, zum Beispiel bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln. Ob das sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.