Bußgeld & Verkehr in Köln
Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Anhörungsbogen: Wir prüfen den Vorwurf und legen, wenn es sich lohnt, rechtzeitig Einspruch ein.
Typische Anliegen
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Fahrverbot und Punkte
- Anhörungsbogen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Anhörungsbogen muss nicht unüberlegt ausgefüllt werden.
Gut zu wissen
- Messprotokolle, Fotos und Messgeräte-Daten können im Einspruchsverfahren geprüft werden. Dafür braucht man in der Regel Akteneinsicht.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten. Fragen Sie vorab nach einer Deckungszusage.
- Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Zahlen Sie nicht vorschnell, bevor Sie den Bescheid prüfen lassen.
Zuständige Stellen: Der Einspruch geht zunächst an die Bußgeldbehörde. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entscheidet in der Regel das Amtsgericht.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von Messfehlern, Formfehlern oder der Höhe der Sanktion. Wir prüfen den Bescheid und beraten Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Sache müssen Sie keine Angaben machen. Zu Ihrer Person (Name, Anschrift) sind Sie in der Regel verpflichtet. Lassen Sie den Bogen am besten vorab prüfen.
Was passiert mit den Punkten in Flensburg?
Punkte werden im Fahreignungsregister gespeichert und nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl drohen Maßnahmen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wir prüfen Ihren Fall.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.